Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger,
im Plenum des niedersächsischen Landtags Anfang Dezember 2012 wurde der von der Landesregierung vorgelegte Doppelhaushalt für die Jahre 2012 und 2013 von der Schwarz-Gelben Mehrheit verabschiedet. Dabei wurde leider die Chance verpasst die derzeit sprudelnden Steuereinnahmen für eine nachhaltige Konsolidierung des Haushaltes und einen konsequenten Schuldenabbau zu nutzen. Dass stattdessen durch Kreditermächtigungen aus Vorjahren de facto die Schuldenaufnahme noch um 1 Mrd. € vergrößert wurde, bekommt im Hinblick auf die angestrebte Einhaltung der Schuldenbremse und die Einengung der zukünftigen finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten zukünftiger Haushalte ein doppeltes Gewicht.
Mitte Dezember 2012 hat der niedersächsische Staatsgerichtshof ein richtungweisendes Urteil gesprochen: Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit bekommen einen deutlich höheren Stellenwert als bislang. Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen aus Vorjahren müssen künftig zu den neu aufgenommenen Krediten hinzugezählt werden. Damit wird deutlich, wie hoch die tatsächliche Neuverschuldung in dem jeweiligen Haushaltsjahr sein wird. Leider wollte der Staatsgerichtshof daraus keine Konsequenzen für die beklagten und aktuellen Haushalte dieser Landesregierung ziehen. Erst Haushalte künftiger Landesregierungen müssen die neue Rechtsgrundlage beachten und können nicht mehr auf den Trick der Kreditermächtigung zurückgreifen.
Wir möchten uns an dieser Stelle für Ihre rege Beteiligung am Mitmach-Haushalt bedanken. Es freut uns zu sehen, dass sich so viele Bürgerinnen und Bürger auch über neue Medien aktiv an der Gestaltung der Zukunft unseres Landes beteiligen und dabei durch ihre zahlreichen Diskussionsbeiträge, Vorschläge und Meinungen den Diskurs bereichern.
Viele Grüße
Ihr Stefan Wenzel und Hans-Jürgen Klein

Stefan Wenzel
Hans-Jürgen Klein